Der Gesellenausschuss

Teilhabe und Mitsprache

Der Gesellenausschuss ist Teil der Arbeitnehmermitbestimmung im Handwerk. Unsere Satzung bestimmt, dass er im „Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Gesellen (Arbeitnehmern)“ eingerichtet wird. Der Gesellenausschuss vertritt somit die Interessen der Arbeitnehmer der Mitgliedsbetriebe der Elektroinnung Köln.

Der neue Gesellenausschuss: die Herren Reiner Schmitz (Altgeselle), Joachim Herberg, Dietmar Heister, Florian Bock, Franz Bodewig, Marcel Frenz, Marvin Hartmann, Daniel Tefera

Weil der Gesellenausschuss ein demokratisch verfasstes Organ ist, werden seine Mitglieder von den Gesellen der Innungsbetriebe gewählt. Sie haben Einfluss auf die Besetzung weiterer Ausschüsse, denn der Gesellenausschuss wird bei Belangen der Gesellen regelmäßig eingebunden. Die Mitglieder haben zudem vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten rund um die Themen Berufsausbildung und Weiterbildung. Außerdem ist der Gesellenausschuss eigenständig und nicht weisungsgebunden. Auch die Innung kann ihm keine Aufgaben erteilen oder seine personelle Zusammensetzung beeinflussen. Damit ist gesichert, dass der Ausschuss ein konstruktives Element der Teilhabe ist und bleibt. Er fördert gegenseitiges Verständnis und den Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Einrichtung und Aufgabe

Eine wichtige Stimme für Gesellen und Azubis

Die Einrichtung der Gesellenausschüsse wird durch § 68 HwO geregelt.

Die Mitglieder des Gesellenausschusses dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert, benachteiligt oder begünstigt werden. Sie sind, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist und wichtige betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen, von ihren beruflichen Tätigkeiten ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen.

Die Mitglieder des Gesellenausschusses sind an „Maßnahmen zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung und zur Förderung der charakterlichen Entwicklung der Lehrlinge“ beteiligt. Sie wählen bzw. benennen Arbeitnehmerbeisitzer für die entsprechenden Ausschüsse. Diese müssen selbst nicht zwingend Mitglied im Gesellenausschuss sein.

  • Ausschuss für Berufsbildung (BBA)
  • Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten (Lehrlingsschiedsgericht)
  • Gesellenprüfungsausschuss

Zusammensetzung des Gesellenausschusses

Ein Team, das mitgestaltet

Vorsitzender

Reiner Schmitz
(0151) 142 146 02

Stellvertreter

Dietmar Heister

Kassenwart

Joachim Herberg

Stellvertreter

Reiner Schmitz

Beisitzer

Joachim Herberg

Stellvertreter

Dietmar Heister

Franz Bodewig

Marcel Frenz

Marvin Hartmann

Daniel Tefera

Schriftführer

Florian Bock

Bei Interesse an der Mitwirkung in einem der Ausschüsse, bitte Herrn Reiner Schmitz kontaktieren.

Gesellenausschuss der Elektroinnung Köln
Kompetenzzentrum Gebäudetechnik
Hansestraße 74-76
51149
Köln

Bildung und Qualifikation

Ein menschlicher Gewinn

  • regelmäßige Treffen des Gesellenausschusses
  • Teilnahme an Innungsversammlungen
  • Teilnahme am Frühlingsfest mit großer Lossprechung
  • Fortbildung
  • Werksbesuche
  • Weihnachtsessen